Bei der Übertragung des digitalen Impfzertifikates in eine Covid-App erkennt die Software nicht, ob es sich um eine Zweit- oder eine Auffrischimpfung handelt. Deshalb sollte der Patient darauf hingewiesen werden, dass das neue Zertifikat nach 14 Tagen in die App einspielt.
Die Boosterimpfung ist mit der GOP 88331 (R, X oder K) für die Auffrischung mit Biontech bzw. GOP 88332 (R, X oder K) für die Auffrischung mit Moderna abzurechnen.
Impfziffern und weitere Leistungen (356.4 KB)