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Booster für Johnson&Johnson-Erstimpflinge: Besonderheit für Zertifikat beachten

Für Patienten, die einmalig mit dem Vakzin von Johnson und Johnson geimpft wurden und eine Auffrischung mit einem mrNA-Impfstoff erhalten, gilt: Die Praxis muss im digitalen Impfzertifikat „Nummer 2 von 2“ angeben.

Bei der Übertragung des digitalen Impfzertifikates in eine Covid-App erkennt die Software nicht, ob es sich um eine Zweit- oder eine Auffrischimpfung handelt. Deshalb sollte der Patient darauf hingewiesen werden, dass das neue Zertifikat nach 14 Tagen in die App einspielt.

Die Boosterimpfung ist mit der GOP 88331 (R, X oder K) für die Auffrischung mit Biontech bzw. GOP 88332 (R, X oder K) für die Auffrischung mit Moderna abzurechnen.

Impfziffern und weitere Leistungen (356.4 KB)

 

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