Voraussetzung ist, dass die vorgegebenen Priorisierungen aus den verfügbaren Impfstoffkontingenten eingehalten werden.
Praxen in Bremen und Bremerhaven erbringen einen sehr hohen Versorgungsanteil für das niedersächsische Umland. Darum haben sich Senatorische Behörde und KV Bremen auf diese Regelung verständigt.