Die Regelungen zu Antibiotika wurden ebenfalls aufgrund eines Antrags an die Bremer SSB-Kommission im Katalog (Abschnitt 1.) wie folgt geändert:
- „Antibiotika Im unmittelbaren Zusammenhang mit operativen Eingriffen
- Für Notfälle: nur Antibiotika zur parenteralen Anwendung“
Den kompletten Katalog finden Sie hier: Katalog Sprechstundenbedarf