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Bremer Krisenstab empfiehlt Test-Priorisierung in Arztpraxen

Angesichts der massiven Ausbreitung der Omikronvariante in Bremen und der Belastung der Labore empfiehlt der Corona-Krisenstab des Landes Bremen, eine Priorisierung bei Coronatestungen in Praxen vorzunehmen. Demnach soll unter anderem bei asymptomatischen Patienten sowie Patienten vor einer ambulanten Operationen vorzugsweise ein Schnelltest anstelle eines PCR-Tests vorgenommen werden.

Nach der Nationalen Teststrategie wird empfohlen, PCR-Testungen, wenn möglich und nach ärztlichem Ermessen, durch hochwertige PoC-Tests zu ersetzen. Eine erste Stufe der Priorisierung betrifft asymptomatische Patienten und Patienten vor ambulanten Operationen sowie Bewohner und Betreute vor (Wieder-) Aufnahme in die nachstehenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • stationären Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Pflege
  • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
  • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • Tageskliniken
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX
  • stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern