Durch den "Brexit" haben sich neue Regelungen für die ungeplante vertragsärztliche Behandlung von Personen ergeben, die im Vereinigten Königreich versichert sind. So sind unter Anderem neue Versichertenkarten in Vorbereitung. Doch der Übergangszeitraum bis zum Vollzug eines "Brexit"-Abkommens, das einer Zustimmung des EU-Parlaments bedarf, ist nun verlängert worden. Somit behalten EHIC und PEB zunächst ihre Gültigkeit.