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Bürgertests in Praxen können ab sofort wieder über KV abgerechnet werden

Die so genannten Bürgertests können seit dem 13. November wieder in den Praxen vorgenommen und über die KV abgerechnet werden. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt.

Erst im Oktober hatte der Gesetzgeber die Schnelltestung abgesehen von einigen Ausnahmefällen zu einer Selbstzahlerleistung erklärt. Nun haben wieder alle Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal - auch unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Die ärztliche Leistung für die Durchführung des PoC-Tests (GOP 88310B) wird mit 8 Euro vergütet, die Sachkosten (GOP 88312B) sind mit 3,50 Euro bewertet. Die KV Bremen wird die Übersicht Corona-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen umgehend anpassen.
 

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