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Bundesgesundheitsministerium stellt klar: Entnahme zusätzlicher Dosen ist zulässig

Zur Entnahme zusätzlicher Dosen aus Mehrdosenbehältnissen (Vial), zum Beispiel sieben Dosen statt sechs bei BioNTech und elf statt zehn bei AstraZeneca, weist das Bundesgesundheitsministerium darauf hin, dass dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich zulässig sei.

Es erfordere aber auf Seiten der Anwender eine besondere Umsicht und Sorgfalt. Grundsätzlich liege das korrekte Aufziehen der Spitzen in der Verantwortung des Arztes. 

Für die Entnahme zusätzlicher Impfdosen sind dem Ministerium zufolge besondere Spritze-/Kanülen-Kombinationen mit geringem Totvolumen (> 35µl) erforderlich beziehungsweise im Falle von BioNTech bereits für die Entnahme einer sechsten Dosis vorgesehen. Das Impfzubehör wird über den Großhandel durch die Apotheken zusammen mit dem Impfstoff an die Praxen geliefert. 

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