Bundespolizisten erhalten elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die Bundespolizei gibt ab 1. April die eGK an alle Polizeivollzugsbeamten aus. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, die Anwendungen der TI für diese Patientengruppe einzuführen. Allerdings sind für einzelne Anwendungen noch weitere technische Voraussetzungen zu schaffen, sodass diese nur schrittweise eingeführt werden.

Zum 1. April werden nur folgende Anwendungen verfügbar sein:

  • Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)

Die ePA wird voraussichtlich erst zum Ende des Jahres für die PVB der Bundespolizei nutzbar sein. Die Nutzung des elektronischen Rezeptes und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind in Vorbereitung.

 

 

 

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