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Schwere Impfreaktionen sind den Gesundheitsämtern zu melden

Schwere Reaktionen auf die Coronaschutzimpfung müssen innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden – und zwar von jedem Arzt, der eine mögliche Impfschädigung feststellt.

Die Meldepflichten sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgehalten. Darin heißt es, dass „der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ namentlich an die Gesundheitsämter zu melden ist.

„Übliche“ Impfreaktionen im Zusammenhang mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna sowie AstraZeneca treten laut Robert-Koch-Institut kurz nach der Verimpfung auf und halten wenige Tage an, insbesondere handelt es sich um Schmerzen, Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle sowie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, seltener Fieber.

Schwere Verläufe sind nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Arzt, der die mögliche Impfschädigung feststellt, namentlich und binnen 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Gesundheitsamt Stadt Bremen,
Horner Str. 60-70, 28203 Bremen
0421 361-15 131, Fax 0421 496-15918,
infektion@gesundheitsamt.bremen.de

Magistrat/Gesundheitsamt Stadt Bremerhaven,
Wurster Str. 49, 27580 Bremerhaven
0471 590-2281, Fax 0471 590 3502382,
gesundheitsamt@magistrat.bremerhaven.de

Die Gesundheitsämter melden dann die pseudonymisierten Daten spätestens nach zwei Arbeitstagen an die Landesbehörden und das Robert-Koch-Institut.
 

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