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Corona-Rettungsschirm wird für das erste Halbjahr 2021 aufgespannt

Honorareinbußen infolge der Pandemie werden im Bundesland Bremen im vertragsärztlichen Bereich auch im ersten Halbjahr 2021 durch einen Corona-Schutzschirm der KV Bremen aufgefangen.

Die Vertreterversammlung hat am 12. Juni einer entsprechenden Ergänzung des Honoraverteilungsmaßstabes (HVM) zugestimmt.

Der bisherige gesetzlich garantierte Corona-Rettungsschirm wurde vom Gesetzgeber nicht über 2020 hinaus verlängert. Eine neue Regelung ermöglicht es den KVen aber, für ihre Mitglieder eigenständig Ausgleichszahlungen vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit macht die KV Bremen Gebrauch. Die Vertreterversammlung hatte den KV-Vorstand auf ihrer Sitzung im März dazu beauftragt eine Regelung vorzuschlagen, die nun von der Vertreterversammlung beschlossen wurde. Damit setzt die KV Bremen die bisherige gesetzliche Regelung nahezu unverändert aus ihren eigenen Finanzmitteln fort.

Damit stellt die KV Bremen sicher, dass durch einen Patientenrückgang besonders betroffene Praxen für die Versorgung erreichbar bleiben – bzw. im schlimmsten Falle Schließungen verhindert werden.

Der Honorarverteilungsmaßstab wird in Kürze auf der Homepage der KV Bremen veröffentlicht.

#Abrechnung / Honorar