Das fordert die Vertreterversammlung der KV Bremen auf ihrer Sitzung am 12. Juni in einem einstimmig gefassten Beschluss.
„Die niedergelassenen Praxen können und möchten impfen. Wir können es effizienter und kostengünstiger als behördliche Strukturen, benötigen dafür aber einige Voraussetzungen“, betont Antragssteller Georg Kückelmann, Facharzt für Innere Medizin. Diese Voraussetzungen sind:
- Sicherstellung einer planbaren und verlässlichen Impfstoffbeschaffung für die impfenden Haus- und Facharztpraxen
- radikale Reduktion des aktuellen Dokumentationsaufwandes
- Sicherstellung von Impfstoffzubereitungen, die im Praxisalltag praktikabel eingesetzt werden können (deren Lagerfähigkeit mindestens 1-2 Wochen beträgt und die möglichst als Einzeldosen vorliegen)
- Sicherstellung einer auskömmlichen Vergütung von mindestens 40 Euro pro Impfung
- umgehender Beginn einer Planung auf der politischen Ebene mit den zuständigen Behörden und Verbänden zur Sicherstellung o.g. Zielerechtzeitige
- Information der KV-Mitglieder über den Ablauf und den Zeitplan der Boosterimpfungen
- angemessene Information der Öffentlichkeit über das mit allen Beteiligten abgestimmte Procedere