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Coronaimpfung: Regelungen zu Attesten und Priorisierung

Patienten drängen in die Praxen und fragen nach Attesten und Befunden, um schnell an eine Coronaimpfung zu gelangen. Bremer und Bremerhavener Praxen müssen sich mit zwei Konstellationen vertraut machen und dürfen auf eine Regelung über die Krankenkassen hoffen.

Ärztliches Zeugnis nach Bundesimpfverordnung

Nach der Coronavirus-Impfverordnung können Ärzte ihren Patienten ein ärztliches Zeugnis ausstellen, welches dokumentiert, dass der Patient entweder der Priorisierungsgruppe 2 oder 3 zugeordnet ist. Maßstab ist eine Krankheitsliste. Es geht nicht um eine Höherpriorisierung.

Diagnosen für die Bremer Impfkommission

Das Land Bremen hat eine Impfkommission gebildet, die über Anträge von Bürgern über eine vorzeitige Impfung entscheidet. Praxen sollen Diagnosen und gegebenenfalls Befunde beisteuern. Es geht um Patienten mit besonders hohem Risiko.

Impfeinladung über die Krankenkassen

Das Land Bremen strebt ein Einladungssystem vom Menschen mit Vorerkrankungen über die Krankenkassen an. Das würde die Ausstellung von Attesten nach der Bundesimpfverordnung in den Praxen obsolet machen. Die AOK Bremen/Bremerhaven steht in den Startlöchern. Noch muss Wesentliches geklärt werden. Die KV Bremen wird über die weitere Entwicklung informieren.

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