Ärztliches Zeugnis nach Bundesimpfverordnung
Nach der Coronavirus-Impfverordnung können Ärzte ihren Patienten ein ärztliches Zeugnis ausstellen, welches dokumentiert, dass der Patient entweder der Priorisierungsgruppe 2 oder 3 zugeordnet ist. Maßstab ist eine Krankheitsliste. Es geht nicht um eine Höherpriorisierung.
Diagnosen für die Bremer Impfkommission
Das Land Bremen hat eine Impfkommission gebildet, die über Anträge von Bürgern über eine vorzeitige Impfung entscheidet. Praxen sollen Diagnosen und gegebenenfalls Befunde beisteuern. Es geht um Patienten mit besonders hohem Risiko.
Impfeinladung über die Krankenkassen
Das Land Bremen strebt ein Einladungssystem vom Menschen mit Vorerkrankungen über die Krankenkassen an. Das würde die Ausstellung von Attesten nach der Bundesimpfverordnung in den Praxen obsolet machen. Die AOK Bremen/Bremerhaven steht in den Startlöchern. Noch muss Wesentliches geklärt werden. Die KV Bremen wird über die weitere Entwicklung informieren.