Covid-19-Impfung kann wieder über KV abgerechnet werden / Höhere Vergütung für Grippeimpfung

Die Schutzimpfungen gegen Covid-19 werden jetzt wieder über die KV Bremen abgerechnet. Das Impfhonorar liegt mit 15 Euro deutlich über der Vergütung für andere Einfachimpfungen. Gleichzeitig wird die Vergütung der Grippeimpfungen rückwirkend ab 1. Januar 2023 von 7,93 Euro auf 10 Euro angehoben. Das ist eine Steigerung von 26 Prozent, alle anderen Impfhonorare werden 2023 zwei Prozent höher vergütet.

Der gewohnte Bezugsweg der Covid-19-Impfstoffe bleibt bestehen (kein SSB), sie werden jetzt aber wie bereits berichtet ohne das Impfzubehör ausgeliefert.

Die Impfziffern finden Sie im Bereich Verträge auf der Homepage der KV Bremen.

Themenseite Verträge (Vertrag: Impfvereinbarung - Schutzimpfungen)

Mit dem Abschluss wird dem Mehraufwand der Impfung gegen Covid-19 weiterhin Rechnung getragen. Nach jetzigem Stand haben die Krankenkassen bundesweit die Übernahme des bisher gesetzlich festgesetzten Honorars (28 Euro) in den regionalen Verhandlungen nach Beendigung der Coronavirus-Impfverordnung (7. April 2023) abgelehnt. Die KV Bremen und die Bremer Krankenkassen haben sich stattdessen auf verteilte Honorarsteigerungen für Schutzimpfungen geeinigt.

 

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