Zum 01.01.2023 wurden die Inhalte zu diabetologischen Schwerpunktpraxen aus dem Strukturvertrag Diabetes mellitus in das DMP überführt. Die bis dahin gültige Anlage 2 „Dokumentationsbogen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus durch diabetologische Schwerpunktpraxen" wurde ersatzlos gestrichen, daher entfällt die Dokumentation gemäß Anlage 2.
Es gelten die bekannten Regeln/-Bedingungen der DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2.