Krankenkassen weisen auf ihre Rabattverträge zu parenteralen Zytostatika hin

Die Rabattverträge betreffen Fertigarzneimittel, die zur Herstellung parenteraler Zubereitungen bestimmt sind, welche im Rahmen der unmittelbaren ärztlichen Anwendung in der onkologischen Therapie zum Einsatz kommen und über öffentliche Apotheken abgegeben sowie abgerechnet werden. Die Regelung gilt u.a. für Apotheken mit Sitz in Bremen und Niedersachen.

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