Die Schutzimpfung wird stattdessen nach der Bremer Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen über die GOP 89135A bzw. 89135B abgerechnet und der Impfstoff über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen.
Die Schutzimpfung wird stattdessen nach der Bremer Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen über die GOP 89135A bzw. 89135B abgerechnet und der Impfstoff über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen.