In der Vergangenheit gab es diesbezüglich mehrfach Unklarheit. Die verpflichtende Vorlage eines Genesenenzertifikates hätte dazu geführt, dass Personen, die erst sechs Monate oder später nach ihrer Erkrankung geimpft werden, kein digitales Impfzertifikat hätten erhalten können.
Genesenenzertifikat bis sechs Monate nach der Erkrankung
Ein Genesenenzertifikat darf frühestens 28 Tage und längstens sechs Monate nach einem positiven PCR-Test ausgestellt werden. Das heißt, eine Person, die die Erkrankung durchgemacht hat, kann nur innerhalb dieses Zeitraums einen solchen Nachweis ausgestellt bekommen. Nach Ablauf dieser Frist und bevor eine Impfung stattgefunden habe, gelte die Person als nicht vollständig geimpft und eben auch nicht als genesen, heißt es dazu auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
STIKO-Empfehlung für Genesene
Nach der aktuellen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten immungesunde Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nur eine Impfstoffdosis erhalten. Dies gilt auch, wenn der Infektionszeitpunkt länger als sechs Monate zurückliegt.
Möglich ist eine Impfung aber auch schon ab vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome, wenn beispielsweise eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr vermittelt. Nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion kann die Impfung laut STIKO bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.
Ausstellen von Zertifikaten mit Hilfe der Praxissoftware
Vertragsärzte können digitale Impf- und Genesenenzertifikate mit Hilfe ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) ausstellen. Sie erhalten dafür zwei Euro je Zertifikat. Viele PVS-Hersteller haben dazu ein kostenfreies Software-Update bereitgestellt. Alternativ kann die Webanwendung des Robert Koch-Instituts – der Impfzertifikatsservice – genutzt werden.