Die sechsmonatige Übergangsfrist, nach der zu diesem Zweck auch der Kommunikationsdienst "KV-Connect" genutzt werden konnte, ist am 31. März 2021 geendet. Die GOP 86900, 86901 und 01660 dürfen somit nur noch abgerechnet werden, wenn die Übermittlung eines eArztbriefes nachweislich über einen KIM-Dienst erfolgt.