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EBM beziffert Hygienezuschläge in Höhe von 98 Mio. Euro

Fachgruppenspezifische Hygienezuschläge in Höhe von 98 Millionen Euro sollen zu den Versicherten- und Grundpauschalen in den EBM aufgenommen werden.

Diese Eckpunkte zur Finanzierung der gestiegenen Hygieneaufwendungen in den Vertragsarztpraxen sind vom Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) beschlossen worden. Nachdem ein Antrag der Ärzteseite im Bewertungsausschuss von den Krankenkassen zuvor abgelehnt worden war, hat nach vehementen Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nun der EBA diesen finanziellen Mehrbedarf beziffert. Über die Ausgestaltung der Zuschläge müssen sich KBV und GKV-Spitzenverband jetzt verständigen.

Die KBV fordert seit Jahren eine kostendeckende Finanzierung der Hygienemaßnahmen in Arztpraxen. Hintergrund ist, dass durch eine Vielzahl neuer Gesetze, Vorschriften und Richtlinien die Anforderungen und damit auch die Ausgaben und Zeitaufwände für Hygiene enorm gestiegen sind. Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung mussten die Praxen im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienekosten aufwenden.

#Abrechnung / Honorar,  #Hygiene

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