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Eingriffe an Aortenaneurysmen: Auch Radiologen haben nun Berechtigung zur Zweitmeinung

Zukünftig haben Fachärzte für Radiologie (interventionelle Radiologie) auch die Berechtigung zur Zweitmeinung bei Eingriffen an Aortenaneurysmen. Berechtigt waren bislang nur die Facharztgruppen Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie und Innere Medizin und Kardiologie.

Der Beschluss zur Aufnahme der interventionellen Radiologen in das Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen an Aortenaneurysmen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ab dann können Ärzte eine Genehmigung für die Zweitmeinung zu Aortenaneurysmen bei der KV Bremen beantragen.

Radiologen, die eine Genehmigung beantragen, müssen die Durchführung von mindestens 100 endovaskulären Interventionen und mindestens 20 einschlägigen theoretischen Fortbildungseinheiten im Umfang von je 45 Minuten geeignet nachweisen, zum Beispiel aus der Weiterbildung oder aus einschlägigen Kursen.

 

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