Vorerkrankte Personen der Priorisierungsstufe 2 und 3 mit Wohnsitz in Bremen und Bremerhaven werden durch ihre Krankenkasse über ihren Anspruch auf eine Coronaschutzimpfung mit persönlichem Anschreiben informiert. Die Unterlagen enthalten einen Impfcode, der zur Terminvereinbarung berechtigt, sowie alle erforderlichen Informationen zum Verfahren.
Das Einladungsverfahren über die Krankenkassen ersetzt das Ausstellen von ärztlichen Zeugnissen nach Impfverordnung. Es entlastet damit die Praxen von Bürokratie und reduziert unnötige Kontakte mit vulnerablen Personengruppen.
Die KV Bremen hat eine Übersichtsseite zum Verfahren zusammengestellt mit Details zum Verfahren, Zeitplan, Konstellationen und zur Abrechnung.