Mit der Veröffentlichung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes entfällt die gesetzliche Grundlage für eine Vergütung der Erst- und Folgebefüllung der ePA ab dem 30. Juli 2026. Allerdings gibt es dazu noch keine gesetzgeberische Konkretisierung. Deshalb empfiehlt die KV Bremen, die entsprechenden GOP bis auf weiteres wie gewohnt anzusetzen.
Der Bewertungsausschuss wird das Inkrafttreten der Streichung noch entsprechend konkretisieren.
Eine vorhergehende Information der KV Bremen, wonach ab sofort die Vergütung entfällt, ist obsolet.
Weitere Informationen unter: Die Sparliste: Auswirkungen des Spargesetzes für Praxen