Vertragsärzte erhalten für Impfungen in der Zeit vom 24. Dezember bis 9. Januar einen Zuschlag von acht Euro. Für jede COVID-19-Schutzimpfung werden dann 36 Euro statt 28 Euro gezahlt – und zwar auch an den Werktagen. Normalerweise wird der Zuschlag von acht Euro nur an Wochenenden, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember gewährt.
Die Pseudonummer 88325 wird nun rückwirkend zum 16. November 2021 (Einführung des Zuschlags) von der KV Bremen automatisch zugesetzt. Das bedeutet für Praxen, dass sie lediglich die regulären Covid-19-Impfziffern in ihrer Abrechnung angeben müssen.