Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

ePA-Vergütung und TSS-Zuschläge noch bis Jahresende / Weitere EBM-Streichungen

Die Befüllung der elektronischen Patientenakte wird noch bis Jahresende vergütet. Das gilt auch für die Zuschläge zur Terminvermittlung für Fachärzte. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit weiteren EBM-Änderungen in Folge des GKV-Spargesetzes nun entschieden.

Mit der Entscheidung steht nun fest, dass Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen noch bis 31. Dezember abrechnen können und die entsprechenden GOP erst zum 1. Januar wegfallen. Dies gilt für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA sowie für die Zuschläge zur Terminvermittlung für Fachärzte.

Der Bewertungsausschuss hat weitere EBM-Anpassungen infolge des Spargesetzes beschlossen. Sie betreffen die TSVG-Zuschläge zur Terminvermittlung für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie die Pauschale, die Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte für die Vermittlung eines Facharzttermins erhalten. Die entsprechenden GOP werden zum 1. Januar im EBM gestrichen. Außerdem fallen die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie die GOP für die Beratung zur Organ- und Gewebespende weg.

 

EBM-Anpassungen zum 1. Januar 2027 infolge des Spargesetzes

  • Streichung der Zuschläge für TSS-Fälle und Hausarztvermittlungsfälle bei Fachärzten
  • Streichung der Zuschläge für TSS-Fälle bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten (GOP 03010/04010)
  • Streichung der Pauschale für die Vermittlung eines Facharzttermins durch einen Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt (GOP 03008 / 04008)
  • Streichung der Leistungen für die ePA-Erstbefüllung (GOP 01648) sowie Aktualisierung der ePA (GOP 01647 / 01431)
  • Streichung der Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende (GOP 01480)
  • Streichung der Zuschläge Kurzzeittherapie (Abschnitt 35.2.3.2 EBM)

 

#Abrechnung / Honorar,  #Politik / Gremien