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Erweitertes Neugeborenen-Screening: GOP 01724 wird höher vergütet

Der Bewertungsausschuss (BA) hat den EBM zum 1. April 2026 im Abschnitt Früherkennung von Krankheiten bei Kindern angepasst. Schwerpunkt ist das erweiterte Neugeborenen-Screening.

Über diese sowie zwei weitere Anpassungen zum 1. April und eine zusätzliche Anpassung zum 1. Juli 2026 informieren wir Sie im Folgenden:

 

EBM-Anpassungen zum 1. April 2026

Der G-BA hatte im vergangenen Jahr das erweiterte Neugeborenen-Screening um vier Zielerkrankungen ergänzt. Dazu zählen die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie. Aufgrund des damit verbundenen erhöhten Untersuchungsaufwands hat der BA die Bewertung der GOP 01724 für die entsprechenden Laboruntersuchungen um 43 Punkte angehoben.

Die GOP 32670 wird an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Für die Untersuchung zum Ausschluss einer latenten oder aktiven Tuberkulose nach der GOP 32670 kann als Alternative zur Bestimmung der Freisetzung von Interferon gamma mittels IGRA-Tests (z. B. QuantiFERON) die Freisetzung von IP-10 (Interferon-gamma-induziertes Protein 10) quantitativ bestimmt werden. Insbesondere bei Kindern oder immungeschwächten Patienten zeigt die Bestimmung der Freisetzung von IP-10 eine höhere Sensitivität. Eine Anpassung der Vergütung erfolgt nicht.

Für die beiden GOP 01437 und 01698 wird der bisher fehlende gegenseitige Abrechnungsausschluss im Behandlungsfall ergänzt.

 

EBM-Anpassungen zum 1. Juli 2026 

Darüber hinaus wird die Bewertung der GOP 01870 für die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf Trisomie 13, 18 oder 21 an die aktuellen Testkosten angepasst. Der Evaluationsbericht des Instituts des Bewertungsausschusses zur Abrechnung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zeigt, dass der NIPT deutlich häufiger genutzt wird als erwartet und nur in wenigen Laboren durchgeführt wird.

 

#Abrechnung / Honorar