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Extrabudgetäre Vergütung von Verordnung medizinischer Rehabilitation um zwei Jahre verlängert

Die extrabudgetäre Vergütung der Verordnung medizinischer Rehabilitation (GOP 01611) ist vom Bewertungsausschuss um zwei Jahre bis zum 31. März 2023 verlängert worden.

Bislang war sie bis zum 31. März 2021 befristet gewesen. Da aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine zuverlässigen Prognosen möglich sind, wie sich die Anzahl der vertragsärztlichen Verordnungen medizinischer Rehabilitation entwickeln wird, hat der Bewertungsausschuss nun die Verlängerung beschlossen.

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