Fallkonferenz-Pflicht bei Akupunktur und Schmerztherapie entfällt weiter

Die Verpflichtung zur Teilnahme an Fallkonferenzen, um eine Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung und Durchführung der Akupunktur aufrechtzuerhalten, wird weiterhin von der KV Bremen ausgesetzt.

Dies gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021. Hintergrund: Die Kassenärztlichen Vereinigungen können bestimmte Qualitätssicherungs-Maßnahmen aufgrund der derzeitigen Pandemie aussetzen oder von den Bundesvorgaben abweichen.

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