Dies gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021. Hintergrund: Die Kassenärztlichen Vereinigungen können bestimmte Qualitätssicherungs-Maßnahmen aufgrund der derzeitigen Pandemie aussetzen oder von den Bundesvorgaben abweichen.
Dies gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021. Hintergrund: Die Kassenärztlichen Vereinigungen können bestimmte Qualitätssicherungs-Maßnahmen aufgrund der derzeitigen Pandemie aussetzen oder von den Bundesvorgaben abweichen.