Dies kann dazu führen, dass man den Bogen trotz sachgemäßer Befüllung nicht abschließen und absenden kann. Dies betrifft ausschließlich die Felder 58 bis 71.1. des ambulanten Fragebogens.
Wir bitten daher statt des Wertes „0“ den Wert „9999“ einzutragen, welcher nachträglich durch das IQTIG mit dem Wert „0“ gleichgesetzt werden wird.
Falls betroffene Praxen noch nicht an der Einrichtungsbefragung teilgenommen haben, müssen diese bis zum 28. Februar 2024 die Befragung durchführen. Bis zum 15. März 2024 können lediglich noch Korrekturen vorgenommen werden.
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