Die Allgemeinverfügung des Landes Bremen ist entsprechend angepasst worden.
Bei direktem medizinischen Kontakt zu nicht immunisierten Personen, muss nach der Allgemeinverfügung nach wie vor eine FFP2-Makse getragen werden (Absatz 3).
Die Allgemeinverfügung des Landes Bremen ist entsprechend angepasst worden.
Bei direktem medizinischen Kontakt zu nicht immunisierten Personen, muss nach der Allgemeinverfügung nach wie vor eine FFP2-Makse getragen werden (Absatz 3).