Icon für Meldungen, Rubrik "Coronavirus"

FFP2-Maskenpflicht in Praxen wurde gelockert

Grundsätzlich gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen für Mitarbeitende und Patienten. Immunisierte können allerdings auf einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zurückgreifen.

Die Allgemeinverfügung des Landes Bremen ist entsprechend angepasst worden.

Bei direktem medizinischen Kontakt zu nicht immunisierten Personen, muss nach der Allgemeinverfügung nach wie vor eine FFP2-Makse getragen werden (Absatz 3). 

Allgemeinverfügung zur Tragepflicht von FFP2-Masken in medizinischen Bereichen, in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in der ambulanten Pflege vom 09.06.2021

Melissa Stork

Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-197
Portrait von Melissa Stork

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-315
Portrait von Janine Schaubitzer

Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-141
Symbolbild für eine Ansprechpartnerin

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300
Portrait von Isabella Schweppe

Katharina Kuczkowicz

Stv. Teamleit. Abrechnungsorganisation

0421 3404-301
Portrait von Katharina Kuczkuwicz