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Förderprogramm läuft weiter: Kassen und KV Bremen stärken die hausärztlichen Praxen

In ausgewählten Stadtteilen Bremens gibt es einen Zuschlag von bis zu 70 Euro für Vermittlungsfälle der Terminservicestelle. Damit soll nicht nur der Zugang neuer Patienten in hausärztliche Praxen erleichtert, sondern auch die hausärztliche Niederlassung generell gefördert werden.

Ziel dabei ist es einerseits, die hausärztliche Niederlassung in diesen Stadtteilen zu fördern und andererseits den Zugang von neuen Patienten in eine hausärztliche Praxis in diesen Stadtteilen zu erleichtern. Die Patienten sollen im Anschluss dauerhaft in den Patientenstamm der zu fördernden Praxis aufgenommen werden.

 

In diesen Stadtteilen wird gesondert gefördert

Stadtteile, die einen Versorgungsgrad von weniger als 85 Prozent aufweisen werden gesondert gefördert: Die Versorgungsgrade wurden zu diesem Zweck stadtteilbezo gen ermittelt:

  • Woltmershausen (76,5%)
  • Oberneuland (54,0%)
  • Vegesack (79,9%)
  • Walle (68,0%)
  • Leherheide (64,1%)
  • Geestemünde (79,1%)
  • Wulsdorf (61,2%).

Die Förderung erfolgt über die Terminservicestelle (TSS) vermittelte hausärztliche Patienten. Und durch einen Zuschlag auf die Zusatzpauschale „TSS-Terminvermittlung" für Hausärzte in den Quartalen 1/2026 bis 4/2026.

 

So melden Sie Termine an die TSS: 

  • Anmeldung am eTerminservice: Die Anmeldung erfolgt über die Telematik-Infrastruktur (TI) oder das „normale“ Internet.
    TI: praxis.eterminservice.kv-safenet.de
    Internet: praxis.eterminservice.de
  • Zugangsdaten: Als Zugangsdaten werden die KV-Connect Benutzerdaten verwendet. Wenn diese nicht vorliegen, können Sie diese bei Nina Arens (n.arens@kvhb.de, 0421-3404-372) per Formular beantragen.
  • Termine einstellen: Nach dem Einloggen können Sie in der Terminplanung unter „Termin hinzufügen“ einzelne Termine oder Terminserien für die Terminservicestelle hinzufügen. Bitte beachten Sie dabei, dass die eingestellten Termine auch die Patienten-Dringlichkeit „innerhalb vier Wochen (Dringend)“ aufweisen.
  • Um Benachrichtigungen zu Terminbuchungen zu erhalten, schalten Sie bitte eine E-Mail Adresse, an die die Terminbenachrichtigungen gesendet werden sollen, im eTerminservice unter „Praxisdaten, Kontaktinformationen“ frei. Alternativ können Sie auch direkt im eTerminservice die gebuchten Termine einsehen.

So wird abgerechnet:

Der hausärztlichen Gebührenordnungsposition 03010 wird je TSS-Vermittlung für Hausärzte mit Zulassung in den ausgewählten Stadtteilen (siehe oben) ein Zuschlag in Höhe von maximal 70,00 Euro zugesetzt (GOP 99007). Voraussetzung für die Zusetzung des Zuschlags (GOP 99007) durch die KVHB ist die Kennzeichnung des Falls durch die hausärztliche Praxis in der Abrechnung:

  • als 1 =TSS-Terminfall in dem KVDT-Feld „TSVG Vermittlungs-/Kontaktart“ mit der Feldkennung 4103. 
  • Angabe des Vermittlungscodes im dafür vorgesehen Feld „Vermittlungscode“ (KVDT-Feld; Feldkennung 4114). 
  • Datum der ersten Kontaktaufnahme bei der Terminservicestelle (KVDT-Feld; Feldkennung 4115) 
  • Abrechnung der GOP 03010 mit entsprechendem Suffix (b-d) je nach Tag der Kontaktaufnahme des Versicherten.

Die extrabudgetären Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage ab Kontaktaufnahme des Versicherten zur TSS bis zum Tag der Behandlung werden durch diese Regelung nicht berührt. Die abgestaffelte Vergütung der TSS-Zuschläge hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Zuschlags.

Mit der Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, sich speziell in diesen Stadtteilen hausärztlich niederzulassen. Gleichzeitig wird die Mehrarbeit der dort aktuell tätigen Hausarztpraxen finanziell kompensiert. Durch die Kopplung an den TSS-Vermittlungsfall soll dies ausschließlich den Patientinnen und Patienten ohne eine aktuelle versorgende Hausarztpraxis zu Gute kommen, da diese nun direkter und schneller einen freien Termin erhalten können.
 

#Abrechnung / Honorar,  #Vertrag