Landesregierung, Krankenkassen und die KV Bremen hatten sich auf ein Einladungsverfahren der Vorerkrankten aus der Priorisierungsstufe 2 und 3 über die Krankenkassen geeinigt. Die Einladungen zur Coronaimpfung für die Vorerkrankten der Altersjahrgänge 1947 bis 1951 und älter aus der Priorisierungsgruppe 2 durch die Krankenkassen beginnt in diesen Tagen. Für Patienten aus dieser Gruppe, die in den nächsten 10 bis 14 Tagen noch keine Einladung erhalten haben, können Vertragsärzte anhand ihrer Dokumentation die ärztliche Bescheinigung über das Formblatt ausstellen. Mit diesem Dokument erhalten die Patienten einen Termin im Impfzentrum.