Hintergrund ist, dass der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate bis Ende September 2021 festgestellt hat.
Der Beschluss zur Aussetzung der Verpflichtung zum Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen betrifft Abklärungskolposkopie, Akupunktur, HIV/Aids, Hörgeräteversorgung, Schmerztherapie, ambulante spezialisierte Geriatrie, Zervix-Zytologie. Dies betrifft neben Dokumentationsprüfungen durch Stichproben und die Einhaltung von Mindestmengen beispielsweise auch Fallsammlungs-, Präparate- oder Geräteprüfungen. Ausgesetzt werden:
- Hygieneprüfungen in der Koloskopie
- Konstanzprüfungen in der Ultraschalldiagnostik
- Messtechnische Kontrollen in der Hörgeräteversorgung