Durch die Coronavirus-Pandemie ist es Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten noch immer nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. März 2021. Auf erneute Anfrage der KBV hin hat das Bundesministerium für Gesundheit nunmehr einer Verlängerung der Frist bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag zugestimmt.