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Für das Kinderkrankengeld gelten ab 1. Juli neue Vordrucke

Für die Beantragung von Kinderkrankengeld benötigen Versicherte das Muster 21, die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Ab dem 1. Juli 2024 ist nur noch die dann gültige Neufassung des Muster 21 (7.2024) zu verwenden, die alten Vordrucke dürfen dann nicht mehr ausgegeben werden.

Die Anpassung des Vordrucks erfolgt aufgrund von Verbesserungsvorschlägen aus der Praxis. Neben dem neuen DIN-A5-Format entfällt zukünftig ersatzlos im Vordruck das Ankreuzfeld „Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig“. Weitere Anpassungen sind redaktionell bzw. im unteren Abschnitt (Antrag) erfolgt, der vom Versicherten auszufüllen ist.

 

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