Voraussetzung für die Berechnung der GOP 01643 ist der Nachweis der Praxis über den Anschluss der Vertragsarztpraxis an die Telematikinfrastruktur sowie die Kenntnis der KV Bremen über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Notfalldatenmanagements.
Die neue GOP 01643 im EBM ist mit 39 Punkten bewertet und kann einmal im Krankheitsfall berechnet werden. Sie ersetzt die GOP 01641 (4 Punkte), die Ärzte seit 2018 als Zuschlag zur Versicherten, Grund- und Konsiliarpauschale erhalten und die von der KV Bremen zugesetzt wurde. Die Vergütung der neuen GOP 01643 erfolgt – zunächst für zwei Jahre befristet – extrabudgetär.
Unverändert bleiben die GOP für das Anlegen eines Notfalldatensatzes (GOP 01640 / 80 Punkte) und für das Löschen eines Notfalldatensatzes (GOP 01642 / 1 Punkt).