Zum 1. Januar 2025 wird die neue GOP 01966 als Zuschlag zu einem Implantatbezogenen Eingriff an Hüft- und Kniegelenken (Abschnitt 31.2.4 oder 36.2.4) in den Abschnitt 1.9 EBM aufgenommen.
Vergütet wird mit der GOP 01966 die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten über eine Implantatbezogene Maßnahme mit Endoprothesen an Hüft- und/oder Kniegelenken an die Register- und Vertrauensstelle sowie die Patienteninformation.
Die neue GOP 01966 ist mit 78 Punkten (9,67 Euro) bewertet. Die Vergütung erfolgt zwei Jahre extrabudgetär.
Außerdem hat der BA die Kostenpauschale 40162 (6,24 Euro) für die Meldegebühr gemäß der Implantateregister-Gebührenverordnung um die GOP 01966 erweitert.
Hinweis zur Meldung von Aortenklappenprothesen
Da im Anhang 2 zum EBM im Zusammenhang mit Aortenklappen keine operativen Eingriffe aufgeführt werden, sind diese nicht über die GOP des Kapitels 31 oder 36 EBM berechnungsfähig. Vor diesem Hintergrund wird die Umsetzung der Meldepflicht für Implantat bezogene Maßnahmen im Zusammenhang mit Aortenklappenprothesen in der vertragsärztlichen Versorgung nicht berücksichtigt.