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Für DiGA "Axia" können ab sofort neue Leistungen abgerechnet werden

Für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Axia“ wurden zum 1. Juli zwei neue GOP in den EBM aufgenommen. Mit diesen Leistungen können die Verlaufskontrolle und Auswertung der Anwendung abgerechnet werden.

„Axia“ wird für Menschen mit axialer Spondyloarthritis eingesetzt (umgangssprachlich auch als Morbus Bechterew bekannt). Die App soll nach Angaben des Herstellers durch Bewegungsübungen und edukative Inhalte die Therapie unterstützen. „Axia“ wurde im Februar dauerhaft ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen.

Folgende GOP sind neu:

  • Im Abschnitt 1.4 „Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen“ wurde die GOP 01483 (64 Punkte / 8,15 Euro) aufgenommen.
  • Im Abschnitt 30.7.1 „Schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten“ wurde gleichzeitig die GOP 30782 (64 Punkte / 8,15 Euro) aufgenommen, damit auch Ärzte mit einer Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie) gemäß § 135 Abs. 2 SGB V diese Leistungen berechnen können.

Beide GOP sind einmal je Behandlungsfall, aber höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig. 

 

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