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Für zwei weitere DiGA können ausgewählte Fachgruppen die Pauschale 86700 abrechnen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in das Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ aufgenommen. Für eine weitere DiGA ist keine gesonderte Leistung im EBM vorgesehen.

Ab dem 1. April 2026 können ausgewählte ärztliche Fachgruppen die Pauschale 86700 für die DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck“ und „INKA“ abrechnen. Sie wurden dafür in die Liste aufgenommen, die alle DiGA enthält, bei denen die Pauschale 86700 berechnungsfähig ist (Anlage 34 zum BMV-Ärzte). Die Pauschale 86700 im EBM vergütet ärztliche Leistungen bei der Verlaufskontrolle von vorläufig im BfArM-Verzeichnis gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen.

Die Liste der Fachgruppen wurde erweitert. Damit können nun auch die Fachgruppen, die die Indikationen Bluthochdruck und überaktive Blase behandeln, die Pauschale 86700 abrechnen.

Für die DiGA „glucura Diabetestherapie“ hat das BfArM keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten festgelegt. Daher haben sich KBV und GKV-Spitzenverband in den Gremien des Bewertungsausschusses darauf verständigt, für diese DiGA keine gesonderten Leistungen im EBM vorzusehen. Die Versorgung mit „glucura Diabetestherapie“ gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und ist über die bestehenden berechnungsfähigen EBM-Leistungen abgedeckt. Es besteht kein gesonderter Anspruch auf Kostenerstattung.

 

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