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Gebühren für Gutachten werden ab 1. Januar 2022 angehoben

Zum 1. Januar 2022 steigen in der gesetzlichen Unfallversicherung die Gebühren für Gutachten. Damit können unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnet werden.

Des Weiteren wurden Anpassungen bezüglich der Sachkosten beim Anlegen von bestimmten Verbänden und in der Neurochirurgie vorgenommen. Für die Abrechnung der neuen Gebühren ab 1. Januar gilt der Tag der Untersuchung.

 

Änderungen in der UV-GOÄ

Außerdem wurde eine Anpassung bezüglich der besonderen Kosten für niedergelassene Durchgangsärzte bei der Nummer 203A und bei der Nummer 203B vorgenommen. 
Neu ist in der Gebührenordnung für Ärzte in der Unfallversicherung (UV-GOÄ) die Nummer 257a UV-GOÄ  „Nervenstimulator- Aggregatwechsel“. Für diese Leistung gab es bisher keine UV-GOÄ-Nummer.

 

Teil B. VI. „Besondere Regelungen“ im Überblick

  • Nrn. 146 und 147: Formulargutachten Vordruck A 4200 und A4202 - Erstes Rentengutachten
    140,00 Euro
  • Nrn. 148 bis 152: Formulargutachten Vordruck A 4500, A 4502, A 4510, A 4512 und A 4520 – Zweites Rentengutachten
    115,00 Euro
  • Nr. 160: Freie Gutachten – Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad
    330,00 Euro
  • Nr. 161: Freie Gutachten - Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad
    570,00 Euro
  • Nr. 165: Freie Gutachten - Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand
    840,00 Euro

 

#Abrechnung / Honorar

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