Die AG Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden empfiehlt, bei allen exanthemischen Erkrankungen mit möglicher Differentialdiagnose Masern oder Röteln innerhalb von fünf Tagen nach Exanthem- bzw. Symptombeginn einen Rachenabstrich und/ oder Urin (bei Masern auch Oral Fluid) zu entnehmen und eine PCR durchführen zu lassen.
Mit dieser Empfehlung reagieren die Gesundheitsbehörden in Deutschland auf eine Zunahme von Masern-Fällen in der EU. Auch in einigen deutschen Bundesländern sind Masern nachgewiesen, häufig in Obdachlosenunterkünften bzw. Unterkünften für Asylsuchende. Von den dort beobachteten Maserninfektionen waren neben Kindern auch Erwachsene ohne Impfschutz betroffen.