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Gesundheitsministerkonferenz beschließt Auffrischimpfungen mit mRNA-Impfstoffen

Ab September sollen die Auffrischimpfungen mit mRNA-Impfstoffen starten. Das beschloss die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in ihrer Sitzung am 2. August.

Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge wird Menschen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten. Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen. Bisherige Studiendaten zeigen, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitieren.

Die Auffrischimpfungen erfolgen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe; dabei ist es unerheblich, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden sind. Die Impfungen können sowohl im Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch mit (mobilen) Teams der Impfstellen erfolgen.

Darüber hinaus wird ab September ebenfalls im Sinne gesundheitlicher Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder John-son&Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna angeboten. Dies kann in den Impfzentren der Länder oder durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgen.

Der Impfstoff wird auch bei einer Auffrischungsimpfung im Rahmen der bestehenden Zulassung angewendet.

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