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GKV-Spargesetz verabschiedet: Viele Fragen offen

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Bedauerlicherweise fand sich anschließend im Bundesrat keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Damit kann das Kürzungsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Für die Praxen bedeutet das Gesetz erhebliche finanzielle Einschnitte: Die Mittel für die ambulante Versorgung werden künftig strikt an die Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. Dadurch wächst der wirtschaftliche Druck auf die Praxen.

Dazu erklären die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell, Peter Kurt Josenhans und Martina Kemme: „Wir haben der Politik immer und immer wieder aufgezeigt, was dieses Gesetz in den Praxen anrichtet. Unsere Warnungen und Lösungsvorschläge wurden trotzdem beiseitegewischt. Jetzt fährt die Politik die ambulante Versorgung mit Scheuklappen und Rotstift gegen die Wand und verkauft das auch noch als unaufschiebbare Reform. Niemand kann behaupten, er hätte es nicht gewusst, was jetzt kommt.“ 

Da der Gesetzestext im parlamentarischen Verfahren noch kurzfristig mit 300 Seiten Änderungsanträgen angepasst wurde, müssen die konkreten Regelungen und ihre Auswirkungen nun sorgfältig geprüft werden. Die KV Bremen informiert, sobald belastbare Ergebnisse vorliegen.

Themenseite GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

 Positionspapiere und Resolutionen

 

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