Der Berufungsausschuss Ärzte/Krankenkassen befasst sich mit den Widersprüchen gegen die Bescheide des Zulassungsausschusses Ärzte/Krankenkassen. Hierzu gehören Entscheidungen über Widersprüche in Sachen Erteilung/Beendigung von Zulassungen, Sonderbedarfszulassungen, Ermächtigungen, Nachbesetzungen von ausgeschriebenen Vertragsarztsitzen, Berufsausübungsgemeinschaften, Verlegungen, Ruhensanträgen, usw.
Interessenten können sich über unser Online-Formular bis zum 09. Oktober 2026 melden.