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GOP 01540 bis 01542 können für Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abgerechnet werden

Seit dem 1. Oktober 2024 können die GOP 01540 bis 01542 (Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen) im Abschnitt 1.5 für alle Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry, die intravasal erfolgen, abgerechnet werden.

Der bisherige Wirkstoff Pegunigalsidase alfa (Handelsname: Elfabrio) wird im obligaten Leistungsinhalt gestrichen und durch den übergreifenden Terminus „einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation“, ersetzt.

Zudem wird im Abschnitt 2.1 EBM die GOP 02102, die für die Infusionstherapie mit bestimmten Medikamenten mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten berechnungsfähig ist, dahingehend angepasst, dass sie auch bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry abgerechnet werden kann.

Die Vergütung der GOP 01540 bis 01542 und 02102 erfolgt bis zum 30. September 2026 extrabudgetär.

 

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