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GOP 01648 für die Erstbefüllung der ePA kann weiter abgerechnet werden

Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) ein letztes Mal verlängert, und zwar bis zum 31. Dezember 2026.

Die GOP 01648 bleibt unverändert mit 89 Punkten (11,34 Euro) bewertet und wird weiterhin außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Sollte die gesetzliche Grundlage für die Leistung entfallen, endet die Regelung vorzeitig.

 

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