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GOP 01671 und 01672 werden jetzt pro Arztgruppenfall abgerechnet

Die GOP 01671 und 01672 beziehen sich nun auf den Arztgruppenfall und nicht mehr jeweils auf den Behandlungsfall.

Dazu sind zum 1. Juli 2021 die Abrechnungsbestimmungen der GOP 01671 und GOP 01672 entsprechend angepasst worden. Mit der Anpassung soll eine Ungleichbehandlung von im Krankenhaus tätigen Ärzten oder Psychotherapeuten im Vergleich zu Vertragsärzten vermieden werden.

 

#Abrechnung / Honorar

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