Die KV Bremen hat mit dem BKK Landesverband Mitte sowie der Neuen Hausarztliste (NHL) die Zuschläge zur Versichertenpauschale ab 1. Januar 2022 gemäß der Definition des EBM nach GOP 99411 bis 99415 (Hausärzte) und GOP 99245 bis 99249 (Kinderärzte) neu berechnet.
Die neuen Zuschläge ab dem 1. Januar 2022 für Haus- und Kinderärzte sind in der aktualisierten Anlage 8 aufgeführt: Zuschläge zu Versichertenpauschalen (374.0 KB)