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Hauttransplantation im speziellen Micrografting kann nicht als EBM Leistung abgerechnet werden

Das Auskunftsverfahren zur Hauttransplantation im speziellen Micrografting ist abgeschlossen. Der Bewertungsausschuss (BA) kam zu dem Ergebnis, dass die Hauttransplantation im speziellen Micrografting nicht als Leistung im EBM enthalten ist, sondern eine neue Methode darstellt.

Hintergrund: Das Unternehmen Fidia Pharma GmbH hatte am 12. Juli 2024 bei der Geschäftsführung des BA einen Antrag auf Auskunft zur Leistung Hauttransplantation im speziellen Micrografting eingereicht. Hierbei handelt es sich um eine Technik, bei der sehr kleine Hautstücke von einer gesunden Hautstelle des Körpers entnommen und mittels eines sterilen patentierten Medizinproduktes für den Einmalgebrauch mikrofraktioniert werden. Diese Mikrografts werden anschließend direkt in die Wunde eingebracht. 

Die vom Antragsteller genannten, derzeit im EBM enthaltenen OPS-Kodes und korrespondierenden Gebührenordnungspositionen unterscheiden sich hinsichtlich der medizinisch-technischen Umsetzung wesentlich von der Hauttransplantation im speziellen Micrografting. Die angefragte Leistung ist somit nicht im EBM als abrechnungsfähig aufgeführt.

 

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