Das hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. Das Ministerium geht davon aus, dass alle Bestellungen beliefert werden können.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt aktuell das Liefer- und Bestellverfahren um. Die Verteilung der Vakzine soll ab Ende des Monats nicht mehr nach der Einwohnerzahl auf die Bundesländer erfolgen, sondern bedarfsabhängig. Um den wöchentlichen Bedarf erfassen zu können, ist es notwendig, dass die Arztpraxen den Impfstoff früher bestellen – nicht eine Woche, sondern zwei Wochen im Voraus. Dies war vergangenen Dienstag erstmals erfolgt.
Die Bestellung für die Woche vom 2. bis 8. August erfolgt deshalb bis Dienstag (20. Juli) 12 Uhr. Ärzte geben dazu auf den Rezepten an, wie viele Dosen von welchem Hersteller sie für Erst- und gegebenenfalls für Zweitimpfungen benötigen. Es gibt keine Vorgaben zu den Höchstbestellmengen je Arzt.
BMG und Großhandel werden nach Eingang aller Bestellungen den Bedarf erfassen und die Zuteilung vornehmen, hieß es. Sobald dies erfolgt ist, informieren die Apotheken die Arztpraxen, mit wieviel Dosen sie in der ersten Augustwoche rechnen können. Die Rückmeldung ist für Dienstag (27. Juli) vorgesehen.
Hinweis: Das Arztpraxen bestellen den Impfstoff jetzt immer zwei Wochen im Voraus. Erstmals war dies für die Woche vom 26. Juli bis 1. August erfolgt. Hintergrund ist, dass der Bund das Liefer- und Bestellverfahren für COVID-19-Impfstoffe umstellt. Danach sollen die Impfstoffe nicht mehr nach der Einwohnerzahl auf die Bundesländer verteilt werden, sondern bedarfsabhängig.