Ärzte geben auf dem Rezept lediglich an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche benötigen. Seit vergangener Woche ist dafür nur noch ein Rezept erforderlich. Das heißt: Eine Angabe, ob es sich um Bestellungen von Impfstoff für Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfungen handelt, ist nicht notwendig.
Bei der Bestellung sollten Ärzte neben der Impfwoche auch eventuelle Auffrischimpfungen einplanen. Diese sollen ab 1. September erfolgen, wie das Bundesgesundheitsministerium nochmals bestätigte.
Noch ist die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung, in der unter anderem der Anspruch auf Booster-Impfungen sowie die Vergütung dieser Impfungen geregelt sein wird, nicht da. Sie soll in Kürze verabschiedet und veröffentlicht werden. Die KV Bremen wird dann umgehend informieren.